Internationales Steuerrecht

INTERNATIONALES STEUERRECHT

Vom Mittelstandsunternehmen zum Weltunternehmen werden unsere Klienten durch ihre Ideen. Für die steueroptimale Planung und Sicherung des Weges dorthin benötigen sie hochqualifizierte Berater, die Chancen über Grenzen hinweg erkennen und optimal für Sie gestalten können.

Unsere Kompetenzen für Länder-übergreifende Steuerberatung:

  • Unternehmenskauf und Erwerb von Betriebsteilen
  • Holdinggestaltung
  • Betriebsstättenbesteuerung
  • Gestaltung von Verrechnungspreisen
  • Aussensteuerrecht
  • Immobilien(-vermietung) im Ausland

Zu unseren Klienten zählen global agierende Konzerne ebenso wie mittelständische Unternehmen, Existenzgründer oder Privatpersonen im In- und Ausland. Nehmen Sie mit unserem Spezialisten Kontakt auf hier